Überblick
Der Bachelor-Teilstudiengang Öffentliches Recht (25 %) an der Universität Heidelberg vermittelt grundlegende Kenntnisse über das Verhältnis zwischen Staat, seinen Institutionen und den Bürgern. Als Ergänzungsfach kombiniert das Studium verfassungs- sowie verwaltungsrechtliche Inhalte mit einem individuell gewählten Hauptfach. Studierende lernen an der renommierten Juristischen Fakultät in Heidelberg, rechtliche Zusammenhänge systematisch zu analysieren und eigenständig anzuwenden.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Recht: Während das Privatrecht die Beziehungen der Menschen untereinander regelt, umfasst das öffentliche Recht diejenigen Normen, die das Verhältnis der Staaten und sonstigen Hoheitsträger untereinander sowie zu Einzelnen betreffen. Das Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht (25%) an der Universität Heidelberg vermittelt ein breites Wissen über die Grundlagen des nationalen öffentlichen Rechts sowie ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden. Anhand konkreter Fallbeispiele erlernen die Studierenden die zentralen Fragestellungen des Staats- und Verwaltungsrechts und üben die juristische Gutachtentechnik intensiv ein.
Studieninhalte & Module
Das Bachelorbegleitfach weist eine zweigliedrige Struktur auf und umfasst folgende Kernmodule:
- Modul I: Staatsrecht: Behandelt das Staatsorganisationsrecht einschließlich internationaler Bezüge sowie die Grundrechte. Die Inhalte werden in den Grundkursen Staatsrecht I und II vermittelt, durch vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften vertieft und mit der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger abgeschlossen.
- Modul II: Verwaltungsrecht: Umfasst das Allgemeines Verwaltungsrecht, das Verwaltungsprozessrecht sowie das Besondere Verwaltungsrecht (Polizeirecht, Baurecht und Kommunalrecht). Es beinhaltet eine Wiederholungsarbeitsgemeinschaft und schließt mit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ab.
Berufsperspektiven
Nach Abschluss des Begleitfachstudiums sind die Studierenden in der Lage, für die Lösung juristischer Fälle relevante Informationen systematisch zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren. Sie erwerben die Qualifikation, Schwerpunkte zu setzen, eigene fachbezogene Positionen zu entwickeln und für diese argumentativ einzustehen. Diese erlernte juristische Methodenkompetenz ergänzt die Qualifikationen des jeweiligen Hauptfachs optimal.
Besonderheiten
- Probeklausur unter Reconditions: Im zweiten Semester wird im Staatsrecht eine Probeklausur angeboten, die das druckfreie Testen der juristischen Fallbearbeitung unter realen Klausurbedingungen ermöglicht.
- Gutachtentechnik: Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften dienen der gezielten Einübung der juristischen Gutachtentechnik.
- Zulassungsfrei: Das Fach kann ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung studiert werden.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Sprachnachweise: sehr gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester