Überblick
An der Universität Greifswald wird das Fach Öffentliches Recht als vielseitiger Teilstudiengang in Kombination mit geisteswissenschaftlichen Disziplinen angeboten. Studierende erwerben fundierte Kenntnisse im Staats-, Verwaltungs- und Europarecht sowie ein tiefes Verständnis für das Zusammenspiel von Recht, Politik und Gesellschaft. Das sechssemestrige Studium qualifiziert gezielt für verantwortungsvolle Positionen in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden und Beratungseinrichtungen.
Studieninhalte
Das Alleinstellungsmerkmal: Der B.A.-Teilstudiengang „Öffentliches Recht“ an der Universität Greifswald bietet die Möglichkeit, ein geistes- oder sozialwissenschaftliches Hauptfach gezielt mit einer vertieften juristischen Ausbildung zu kombinieren. Durch die reine Konzentration auf das Öffentliche Recht bestehen im Vergleich zum klassischen Staatsexamensstudium sogar noch größere Vertiefungsmöglichkeiten in diesem Teilbereich. Der zulassungsfreie Studiengang führt in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Über den Studiengang
Das Studium wird von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät für Studierende der Philosophischen Fakultät angeboten und vermittelt systematische Fachkenntnisse des Staats- und Verwaltungsrechts. Es richtet sich an Studieninteressierte mit Freude an strukturiertem Denken, Textformulierung und Ausdauer bei gesellschaftlich-politischen Fragestellungen. Die akademische Ausbildung kann sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium absolviert werden.
Studieninhalte & Module
Die Ausbildung gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtbereiche (insgesamt sieben Pflicht- und zwei Wahlpflicht-Mikromodule) und umfasst folgende Kernbereiche:
- Staatsrecht I und II: Grundlagen des Staatsrechts und der verfassungsrechtlichen Ordnung.
- Allgemeines Verwaltungsrecht: Vermittlung der Basiskenntnisse für das spätere Verwaltungshandeln.
- Grundlagen des Rechts: Aufarbeitung historischer, philosophischer, gesellschaftlicher, politischer oder wirtschaftlicher Fragen nach der gerechten Ordnung.
- Öffentliches Recht / Vertiefung: Vertiefte Vermittlung von Kenntnissen im Besonderen Verwaltungsrecht (Polizei-, Kommunal- und Baurecht), Europarecht und Staatsrecht.
- Wahlmodul und Seminar: Individuell wählbare Vertiefungsveranstaltung der Fakultät sowie ein Seminar zur wissenschaftlichen Diskussion aktueller rechtlicher Themen und Vorbereitung auf die Bachelorarbeit.
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für Berufsfelder, in denen fundierte Kenntnisse des Öffentlichen Rechts erforderlich sind. Einsatzmöglichkeiten bieten sich insbesondere in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, in öffentlichen Anstalten sowie bei Verbänden. Weitere Beschäftigungsoptionen bestehen in Beratungsstellen oder in der betrieblichen Fort- und Weiterbildung.
Besonderheiten
Der Studiengang kann nur als Zweitfach im Rahmen eines Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs in Kombination mit einem Fach der Philosophischen Fakultät (z. B. Politik-, Sprach- oder Geschichtswissenschaft) studiert werden. Ergänzt wird die Ausbildung durch den Bereich „General Studies“ mit Angeboten zu Rhetorik, Schreibpraxis und Sprachkursen sowie ein verpflichtendes Praktikum im Umfang von 360 Stunden in der vorlesungsfreien Zeit.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester