Überblick
Das Aufbaustudium „Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen“ an der LMU München richtet sich gezielt an internationale Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Erststudiums. Innerhalb von zwei Semestern erwerben die Studierenden am Standort München ein tiefgehendes Verständnis der essenziellen Strukturen des deutschen Rechtssystems und schließen mit dem Magistergrad (LL.M.) ab.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Das Aufbaustudium „Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen“ (Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts) an der LMU München richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die bereits ein juristisches Studium im Ausland erfolgreich abgeschlossen haben. Das zweisemestrige Weiterbildungsangebot der Juristischen Fakultät kann ausschließlich zum Wintersemester begonnen werden. Nach erfolgreichem Abschluss erwerben die Studierenden den akademischen Grad LL.M.
Studieninhalte & Module
Das Studium vermittelt ausländischen Juristinnen und Juristen ein fundiertes Verständnis der deutschen Rechtsordnung:
- Grundzüge des Deutschen Rechts: Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und Systematiken des deutschen Rechts
- Fachprüfungen: Leistungsnachweise und Prüfungen unter Einsatz speziell zugelassener Hilfsmittel
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen bearbeiten in der Rechtspraxis juristische Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen dem Recht ihres Heimatlandes und der deutschen Rechtsordnung. Die im Studium erworbenen Kenntnisse qualifizieren ausländische Juristinnen und Juriste dafür, grenzüberschreitende Sachverhalte mit Deutschlandbezug fachgerecht zu bewerten. Damit eröffnet der Abschluss erweiterte Einsatzmöglichkeiten im internationalen Rechtsverkehr und in global agierenden Organisationen.
Besonderheiten
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse, beispielsweise durch den TestDaF (Niveaustufe 4 in allen Teilfertigkeiten), die DSH 2, das DSD II oder das Goethe-Zertifikat C2. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen ihren Zulassungsantrag bis zum 15. Juli beim Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU München einreichen.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtswiss. vergleichbares Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester