Überblick
Der einjährige Aufbaustudiengang an der Justus-Liebig-Universität Gießen richtet sich gezielt an internationale Juristinnen und Juristen mit einem ausländischen Hochschulabschluss. Studierende am Standort Gießen erwerben innerhalb von zwei Semestern vertiefte Qualifikationen im deutschen sowie europäischen Recht. Das postgraduale Studium schließt nach erfolgreich bestandener Prüfung mit dem akademischen Grad Magister Legum (LL.M.) ab.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Die Schnittstelle der Fachgebiete des ausländischen, deutschen und europäischen Rechts bildet das Zentrum des einjährigen postgradualen Magisterstudiengangs (LL.M.) an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Das Angebot richtet sich an Studierende, die im Ausland bereits ein volles juristisches Universitätsstudium erfolgreich absolviert haben. Ziel der Ausbildung ist es, vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Rechtsgebiet eigener Wahl zu erwerben und durch den akademischen Grad Magister Legum (LL.M.) zu dokumentieren.
Studieninhalte & Module
Das zweisemestrige Studium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden pro Semester. Zu den Kernbestandteilen und Anforderungen gehören:
- Deutsches Recht: Mindestens eine Veranstaltung aus dem deutschen Privat-, öffentlichen oder Strafrecht.
- Leistungsnachweise: Erwerb von insgesamt 5 Leistungsnachweisen im Verlaufe des Studienjahres.
- Magisterarbeit: Schriftliche Ausarbeitung zu einem selbst gewählten, mit dem Betreuer abgesprochenen Thema.
- Mündliches Kolloquium: Abschließende mündliche Prüfung über den Inhalt der Magisterarbeit.
Berufsperspektiven
Der Studiengang bietet internationalen Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, eine gezielte Zusatzqualifikation im deutschen und europäischen Recht zu erlangen. Die Verleihung des Titels Magister Legum (LL.M.) dient dazu, die vertieften Rechtskenntnisse offiziell nach außen zu dokumentieren. Dies stärkt das fachliche Profil für Rechtsgebiete mit Bezug zum deutschen Rechtsraum.
Besonderheiten
- Zulassungsvoraussetzungen: Nachweis eines dem deutschen Jurastudium gleichwertigen ausländischen Hochschulabschlusses sowie ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
- Fachliche Anbindung: Weitere Informationen und Studienberatung sind über das Franz von Liszt Institut bzw. die Professur Marauhn am Fachbereich Rechtswissenschaft erreichbar.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Voraussetzungen und Anforderungen sind in der Magisterordnung des Fachbereichs vom 19. März 1999 festgelegt. Die wichtigsten sind:
der erfolgreiche Abschluß eines dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbaren und gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland;
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester