Bachelor/Bakkalaureus · Berufsakademie/Duale Hochschule

Bachelor of Music: Hauptfach Elementare Musikpädagogik mit instrumentalem Zweitfach (außer Klavier)

Musikpädagogik📍 Wiesbaden🗓 Sommer- und WintersemesterEignungstest
Abschluss
Bachelor/Bakkalaureus
Regelstudienzeit
8 Semester
Zulassung
Eignungstest
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

An der Wiesbadener Musikakademie im Herzen von Wiesbaden vereint das Studium Bachelor of Music mit dem Hauptfach Elementare Musikpädagogik künstlerische Praxis und fundierte Didaktik. Neben dem pädagogischen Schwerpunkt vertiefen die Studierenden ihr Können in einem frei gewählten instrumentalen Zweitfach abseits des Klaviers. Die Ausbildung bereitet zielgerichtet auf eine vielseitige Unterrichtstätigkeit mit Menschen aller Altersklassen vor.

Elementare MusikpädagogikInstrumentaldidaktikLehrpraxisGehörbildungMusiktheorieImprovisationArrangementKörpertechniken

Studieninhalte

Über den Studiengang

Absolventinnen und Absolventen leiten musikalische Gruppen, vermitteln Musik über Bewegung, Sprache sowie Gesang und unterrichten ein gewähltes instrumentales oder vokales Zweitfach. Dieser grundständige Bachelor-Studiengang am Fachbereich Musikpädagogik der Wiesbadener Musikakademie verbindet eine vertiefte Ausbildung in Elementarer Musikpädagogik (EMP) mit fachpädagogischen Kenntnissen in einem zweiten Instrument sowie dem Pflichtfach Klavier.

Studieninhalte & Module

Schwerpunkte der musikalischen und pädagogischen Ausbildung umfassen folgende Bereiche:

  • Elementare Musikpädagogik: Praktisches Musizieren in der Gruppe, spontane Bewegung zu komponierter oder improvisierter Musik, Ensembleleitung, instrumentale Improvisation, Rezitieren von Texten sowie Gesang mit spontanen Variationsaufgaben.
  • Instrumentales Zweitfach / Gesang (außer Klavier): Künstlerisch-praktische Ausbildung in einem gewählten Instrument oder Gesang anhand von Literatur leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen.
  • Pflichtfach Klavier: Ergänzender Unterricht am Klavier zur Unterstützung der musikpädagogischen Praxis (zwei leichte Werke aus verschiedenen Stilepochen).
  • Musiktheorie und Gehörbildung: Schriftliche Vertiefung in Harmonielehre und Allgemeiner Musiklehre (Intervall- und Akkordbestimmung, Generalbassaussetzung, vierstimmige Akkordfolgen) sowie Hörerziehung (Erfassen von Intervallen, Skalen, Rhythmen, Akkorden und Diktaten).
  • Soziale und kommunikative Vermittlung: Gruppenleitungs- und Interaktionspraxis, wie das Anleiten und Einüben elementarer Musikstücke (z. B. Singübungen oder Bodypercussion) in Kleingruppen.

Berufsperspektiven

Die Ausbildung qualifiziert für unterrichtende und leitende Tätigkeiten im Rahmen der Instrumental- und Gesangspädagogik. Absolventen arbeiten in der elementaren Musikvermittlung mit Gruppen sowie im fachspezifischen Einzel- und Gruppenunterricht des gewählten Zweitfachs.

Besonderheiten

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (in Ausnahmefällen durch herausragende künstlerische oder pädagogische Qualifikation ersetzbar) sowie Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau. Das Aufnahmeverfahren beinhaltet neben den fachlichen und schriftlichen Prüfungen eine spezielle Gruppeninteraktionsprüfung zur Feststellung sozial-kommunikativer Kompetenzen sowie ein persönliches Interview zur Studienmotivation.

Zulassung & Voraussetzungen

Eignungstest

Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme zum Studium Instrumental- und Gesangspädagogik ist der Nachweis über eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann in Ausnahmefällen durch eine künstlerisch und/oder pädagogisch herausragende Qualifikation ersetzt werden. Für die Zulassung zum Studiengang werden fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Bestehen einer Prüfung im Haupt- und Pflichtfach, in den Fächern Harmonielehre / Allgemeine Musiklehre (schriftlich) und Hörerziehung (schriftlich). Zusätzlich findet eine Gruppenleitungsprüfung (Arbeit mit Kleingruppe) sowie ein persönliches Interview mit dem Bewerber statt.

Eine bestandene Aufnahmeprüfung beinhaltet nicht generell den Anspruch auf einen Studienplatz, da die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze begrenzt ist.

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