Überblick
Schwerpunkte: Psychotherapie
Studieninhalte
Wie lassen sich psychische und neurologische Störungen nach aktuellen wissenschaftlichen Standards diagnostizieren, therapieren und erforschen?
Über den Studiengang
Der Studiengang an der Universität des Saarlandes erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des reformierten Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Aufgebaut auf einem passenden polyvalenten Bachelorabschluss bereitet die Ausbildung gezielt auf die psychotherapeutische Tätigkeit vor. Neben der klinischen Spezialisierung wird eine vertiefte methodisch-diagnostische und wissenschaftliche Schulung vermittelt.
Studieninhalte & Module
Die 120 CP des Studiengangs verteilen sich auf Pflicht-, Vertiefungs- und Wahlbereiche:
- Pflichtbereich Methoden und Diagnostik (20 CP): Vertiefungen in Forschungsmethoden (u. a. Multivariate Statistik, computergestützte Datenanalyse) sowie Testtheorie, Diagnostik, Behandlungs-Evaluation und Gutachtenerstellung.
- Vertiefungsbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie (39 CP): Krankheits- und Verfahrenslehre, Angewandte Psychotherapie, Praxis der Psychotherapie, Selbstreflexion sowie Psychotherapieforschung.
- Wahlbereich Grundlagenvertiefung (10 CP): Vertieftes Wissen aus einem Grundlagenbereich des allgemeinen Psychologie-Masters.
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen erwerben die rechtliche und fachliche Qualifikation für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Der Abschluss befähigt zur eigenverantwortlichen Arbeit in der Praxis sowie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation.
- Selbstständige oder angestellte psychotherapeutische Tätigkeit
- Tätigkeitsfelder in der klinischen Forschung und Lehre
- Erstellung klinisch-psychologischer Gutachten
Besonderheiten
Für die Zulassung ist der Nachweis eines polyvalenten Bachelorabschlusses erforderlich, der nach dem 1. September 2020 aufgenommen wurde und die Vorgaben der Approbationsordnung nachweist. In die Ausbildung sind praxis- und forschungsbezogene Einheiten integriert, darunter die Berufsqualifizierende Tätigkeit II (15 CP) sowie das Modul Psychotherapieforschung mit zwei forschungsorientierten Praktika im Umfang von 150 Stunden.
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Mindestens sechssemestriger Bachelor- oder äquivalenten Hochschulabschluss in Psychologie im Umfang von mindestens 180 CP
- Nachweis von Kompetenzen (d.h. mit einer Zuordnung zum Kernbereich des Studiengangs) nach der geltenden Approbationsordnung (gemäß § 7 und § 9 des PsychThG sowie Anlage 1 der PsychThApprO vom 4. März 2020 (Bundesgesetzbl. I S. 448))
- Bestätigung zur Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Studiengangs (gemäß § 9 Absatz 4 PsychThG)
- Nachweis von mindestens 164 CP im Kernbereich Psychologie
- Vorläufige Durchschnitts- oder Gesamtnote von 3,0 oder besser
- Nachweis einer Mindestanzahl an CPs in verschiedenen psychologischen Methoden- und Inhaltsbereichen Zur Überprüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen: Checkliste zur Bewerbung (https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/fakultaet-hw/pruefsek-humwiss/Psychologie/Master/Bewerbung/Checkliste_Antrag_BM.pdf).
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester