Überblick
Der Studiengang Musik Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Staatsexamen an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main bereitet angehende Lehrkräfte umfassend auf die musikalische Bildung von Grundschulkindern vor. Die Ausbildung verknüpft eine vertiefte künstlerisch-praktische Schulung mit erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Fundamenten. In Frankfurt am Main erwerben die Studierenden kreative Vermittlungskompetenzen, um Musikunterricht handlungsorientiert und lebendig zu gestalten.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Das Studium Lehramt Musik für Grundschulen (L1) an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main zeichnet sich durch die Verbindung von fundierter künstlerischer Praxis mit einem offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernprinzip aus. Der Studiengang umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Semestern (inklusive des Prüfungssemesters) und schließt mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen ab. Der Studienbeginn ist flexibel sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
Studieninhalte & Module
Das Studium ist interdisziplinär aufgebaut und gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
- Erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Studienanteile
- Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studienanteile
- Wählbare Erstfächer: Gesang, Gitarre, Klavier oder Akkordeon
- Fachdidaktik Grundschule: Vermittlung von Grundlagen für den Fachunterricht sowie für fächerübergreifende Lernsituationen
- Künstlerische Praxis: Vermittlung authentischer Musiziererfahrungen und Entwicklung individueller Wahrnehmungs- und Realisierungsformen
Berufsperspektiven
Der Studiengang stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar und qualifiziert für den Schuldienst an Grundschulen. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die fachpraktischen und wissenschaftlichen Grundlagen für ein musikpädagogisch begründetes Handeln in Unterricht und Erziehung. Zudem befähigt das Studium dazu, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht anzuwenden und das eigene Lernen lebenslang zu organisieren.
Besonderheiten
- Eignungsprüfung: Neben dem Abitur setzt die Zulassung den Nachweis einer künstlerischen Begabung voraus. Der Prüfungsteil „Künstlerischer Vortrag“ kann im Gesang oder auf einem frei wählbaren Instrument abgelegt werden.
- Erstfach-Auswahl: Im Rahmen des Studiums stehen als Erstfächer Gesang, Gitarre, Klavier sowie Akkordeon zur Auswahl.
Zulassung & Voraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt. Der Prüfungsteil "Künstlerischer Vortrag" kann im Gesang oder auf einem frei wählbaren Instrument abgelegt werden.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester