Überblick
Der Masterstudiengang an der Medical School Hamburg vermittelt fundierte fachliche sowie wissenschaftliche Kompetenzen für eine eigenverantwortliche Tätigkeit in der psychotherapeutischen Versorgung. Die Inhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben von 2019 und umfassen moderne Diagnostik, versorgungsspezifische Behandlungsmethoden sowie klinische Forschung. Das Studium fördert zudem persönliche und soziale Fähigkeiten, um auf leitende Aufgaben in der Praxis vorbereitet zu sein.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für den Zugang zur approbationsrelevanten psychotherapeutischen Prüfung sowie für die eigenverantwortliche psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen. An der Fakultät Humanwissenschaften vermittelt das Bildungsangebot fachlich-methodische und personale Kompetenzen gemäß den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG 2019). Ein besonderes Merkmal ist die Option, den Abschluss innerhalb eines Zusatzjahres mit einem zweiten Masterstudiengang in Rechtspsychologie zu kombinieren.
Studieninhalte & Module
Die Struktur gliedert sich in 17 Module innerhalb von drei zentralen Kompetenzfeldern:
- Erweiterte Fachkompetenzen: Schwerpunkte liegen auf der Diagnostik, Vertiefung psychischer Erkrankungen und Angewandter Psychotherapie. Ergänzend werden Methoden zur Dokumentation, Qualitätsbeurteilung psychotherapeutischer Maßnahmen und Selbstreflexion vermittelt.
- Berufspraktische Kompetenzen: Vermittlung von Fertigkeiten zur Durchführung psychotherapeutischer Erstgespräche, Problem- und Zielanalysen sowie der konkreten Therapieplanung.
- Wissenschaftliche und methodische Kompetenzen: Vertiefung wissenschaftsmethodischer Kenntnisse, Absolvierung eines forschungsorientierten Praktikums sowie Verfassen der Masterarbeit.
Berufsperspektiven
Der Masterabschluss (M. Sc.) berechtigt zur Beantragung der Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung gemäß PsychThG und PsychThApprO. Zudem qualifiziert die Ausbildung für leitende oder ausführende Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen.
Typische Einsatzgebiete sind:
- Medizinische Versorgungszentren
- Kliniken
- Strafvollzug und Maßregelvollzug
- Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
Besonderheiten
- Akkreditierung: Es handelt sich um einen akkreditierten und staatlich anerkannten Studiengang mit universitärem Abschluss.
- Praxisphasen: Das Curriculum beinhaltet berufsqualifizierende Tätigkeiten, ein stationäres/teilstationäres Praktikum, ein ambulantes Praktikum (u. a. an der MSH-eigenen psychotherapeutischen Hochschulambulanz) sowie ein forschungsorientiertes Praktikum.
- Doppelmaster: Durch eine Äquivalenzprüfung erlangbare Option, in zwei Zusatzsemestern den Abschluss in Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie (M. Sc.) zu absolvieren.
Zulassung & Voraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Gemäß § 9 (4) des ab dem 01.09.2020 geltenden Psychotherapeutengesetzes wird ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss in Psychologie oder einem gleichwertigen Studiengang im Umfang von mind. 180 CP gefordert, der von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist. Bei einem gleichwertigen Studienabschluss müssen die Lernergebnisse den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechen.
Für die Aufnahme von Bewerbern mit ausländischen Studienabschlüssen in unser Masterstudium Psychotherapie an der MSH, müssen alle Bewerbungsunterlagen sowie zulassungsrelevante Dokumente (Zeugnisse, Vitas, Praktikumsnachweise, Modulbeschreibungen) in die deutsche Sprache übersetzt werden und diese Übersetzungen amtlich beglaubigt sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit kann nur über die zentrale Anerkennungsstelle für ausländische Studienabschlüsse erfolgen.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester