Überblick
Der Masterstudiengang vertieft rechtliche Kenntnisse im grenzüberschreitenden Bereich des internationalen Privatrechts sowie der europäischen Rechtsvereinheitlichung an der Universität Mainz. Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen internationalen Doppelabschluss mit der Université de Bourgogne zu erwerben. Die Ausbildung bereitet gezielt auf juristische Tätigkeiten im internationalen und europäischen Kontext vor.
Studieninhalte
Welches Recht gilt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und wie lässt sich die Rechtsanwendung im europäischen Binnenmarkt vereinheitlichen?
Über den Studiengang
Der weiterführende Masterstudiengang „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ an der Universität Mainz vermittelt spezialisierte Fachkenntnisse für komplexe Rechtsfragen mit Auslandsbezug. Neben der Analyse des internationalen Kollisionsrechts steht die europäische Harmonisierung des Zivil- und Wirtschaftsrechts im Zentrum der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Studierende zudem die Möglichkeit, einen internationalen Doppelabschluss in Kooperation mit der Université de Bourgogne zu erwerben.
Typische Studieninhalte & Module
- Internationales Privatrecht (IPR): Vertiefende Behandlung des Kollisionsrechts zur Bestimmung der maßgeblichen Rechtsordnung bei internationalen Sachverhalten.
- Europäisches Zivil- und Einheitsrecht: Untersuchung von EU-Verordnungen und Richtlinien zur Angleichung des Privatrechts.
- Internationales Zivilverfahrensrecht: Regeln zu internationalen Gerichtszuständigkeiten sowie zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.
- Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht: Praktische Anwendung von Einheitsrecht, wie beispielsweise dem UN-Kaufrecht (CISG).
- Rechtsvergleichung: Methodische Analyse und Gegenüberstellung verschiedener europäischer und internationaler Rechtsordnungen.
Berufsperspektiven
Der akademische Grad Master of Laws (LL.M.) bereitet gezielt auf juristische Aufgabengebiete im internationalen Umfeld vor. Absolventinnen und Absolventen finden vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten in international agierenden Wirtschaftskanzleien sowie in den Rechtsabteilungen globaler Unternehmen. Darüber hinaus eröffnet die Spezialisierung Karrierewege in europäischen Institutionen, internationalen Organisationen, Verbänden sowie in der wissenschaftlichen Forschung.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mind. 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mind. 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester