Überblick
An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Mainz am Rhein bietet der weiterbildende Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) eine fundierte Spezialisierung an der Schnittstelle von Recht, digitalen Medien und Informationstechnologie. Das dreisemestrige, berufsbegleitende Studium vermittelt umfassendes Expertenwissen für die rechtlichen Herausforderungen des digitalen Wandels und ermöglicht zugleich den Erwerb theoretischer Nachweise für zwei Fachanwaltstitel. Das Angebot richtet sich an Juristinnen und Juristen sowie an Fachkräfte verwandter Disziplinen mit Medienbezug.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der Weiterbildungsstudiengang „Medienrecht (LL.M.)“ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet die deutschlandweit einzigartige Kombination aus einem Masterabschluss und dem Erwerb der theoretischen Kenntnisse für gleich zwei Fachanwaltstitel. Das dreisemestrige, berufsbegleitende Studium richtet sich sowohl an Juristinnen und Juristen als auch an Absolventen anderer Fachrichtungen mit Bezug zu Medien und Informationstechnologie. Es vermittelt fundiertes Fachwissen für die durch die Digitalisierung entstandenen rechtlichen Fragestellungen im Medien-, Urheber- und IT-Recht.
Studieninhalte & Module
Das Studium kombiniert juristisches Fachwissen mit kommunikations- und politikwissenschaftlichen sowie journalistischen Aspekten. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlmodule erlaubt eine individuelle Schwerpunktsetzung. Zu den Kernbereichen gehören:
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht: Pflichtmodule im Wintersemester zur Vermittlung der theoretischen Kenntnisse gem. § 14 j FAO.
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht: Modul im Sommersemester zur Vermittlung der theoretischen Kenntnisse gem. § 14 k FAO.
- Grundlagen des Medienrechts: Vertiefte Kenntnisse im Medienrecht im weitesten Sinne sowie Einblicke in angrenzende Rechtsgebiete.
- Digitalisierung und Praxisfragen: Spezifische Module zu Rechtsfragen bezüglich medialer Äußerungen, Urheberrechten, Informationstechnologien und Datenschutz.
Berufsperspektiven
Der Studiengang bietet eine gefragte Höherqualifizierung für dynamische Berufsfelder an der Schnittstelle von Recht, Medien und Informationstechnologie. Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für anspruchsvolle Tätigkeiten in Kanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen und Verfänden, bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Landesmedienanstalten oder in der Politik. Durch den praxisnahen und interdisziplinären Ansatz decken sie den durch die Digitalisierung stetig steigenden Bedarf an spezialisierter Rechtsexpertise ab.
Besonderheiten
- Doppelter Fachanwaltsnachweis: Gleichzeitiger Erwerb der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht.
- Berufsbegleitende Organisation: Die Veranstaltungen finden jeweils freitags und samstags statt.
- Praxisnahe Lehre: Unterricht durch Experten aus Wissenschaft und Praxis (u. a. Anwaltschaft, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Landesmedienanstalten).
- Interdisziplinäre Zielgruppe: Offen für Juristen sowie für Absolventen anderer Fachdisziplinen mit Medien- und IT-Bezug.
- Studiengebühren: 1.900 € jeweils für das 1. und 2. Semester, 950 € für das 3. Semester (zzgl. Semesterbeitrag).
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst. Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und c. Bestehen eines Eignungsgesprächs Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester