Überblick
Der Masterstudiengang Chemie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der RWTH Aachen bereitet angehende Lehrkräfte gezielt auf den Schuldienst vor. In vier Semestern vertiefen die Studierenden ihre chemischen Fachkenntnisse und kombinieren diese mit umfassenden bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten. Der Studienort Aachen bietet hierfür eine hervorragende wissenschaftliche Ausbildung mit starkem Bezug zur Schulpraxis.
Studieninhalte
Wie bereiten sich angehende Lehrkräfte auf einen fachlich fundierten und zeitgemäßen Chemieunterricht an Gymnasien und Gesamtschulen vor?
Über den Studiengang
Der Studiengang Chemie Master of Education an der RWTH Aachen führt in vier Semestern zum Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Das Studium umfasst 120 ECTS-Punkte und baut auf einem anerkannten ersten Hochschulabschluss auf. Die Einschreibung ist ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich.
Studieninhalte & Module
Im Masterstudium werden wie im Bachelor zwei Lehramtsfächer miteinander kombiniert. Die Studieninhalte verteilen sich auf folgende Kernbereiche:
- Studium der zwei Unterrichtsfächer (inkl. Chemie)
- Bildungswissenschaftliches Studium
- Praxissemester
- Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)
- Masterarbeit
Berufsperspektiven
Der Abschluss qualifiziert für den anschließenden Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Konkrete Informationen zu den Einstellungs- und Einstiegschancen im Schuldienst bietet das Schulministerium NRW. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst müssen in der Regel Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden.
Besonderheiten
- Verpflichtendes Element: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ).
- Integrierter Praxisphasen-Baustein durch das Praxissemester.
- Auslandsmobilität durch feste Forschungs- und Lehrkooperationen der Fachgruppe Chemie und Programme wie ERASMUS+.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Voraussetzung für die Studienaufnahme ist ein erster Hochschulabschluss. Die geforderte fachliche Vorbildung ist in der Prüfungsordnung formuliert. Die Feststellung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester