Überblick
Das duale Studium der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Hilfen zur Erziehung bereitet auf die professionelle Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen vor. Die Studierenden analysieren psychologische sowie soziologische Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten und erlernen familienaktivierende sowie heilpädagogische Arbeitsweisen. Zudem vermittelt der Studiengang praxisnahe Kenntnisse im Sozial- und Qualitätsmanagement für die Arbeit in pädagogischen Einrichtungen.
Studieninhalte
Über den Studiengang
In der beruflichen Praxis unterstützen Fachkräfte Kinder, Jugendliche und deren Familien in belastenden Lebenslagen und erarbeiten gemeinsam nachhaltige Lösungswege. Der duale Studiengang „Soziale Arbeit – Hilfen zur Erziehung“ an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn verbindet dabei wissenschaftliche Theorie direkt mit intensiven Praxisphasen im Partnerunternehmen. Die Absolventinnen und Absolventen schließen nach sechs Semestern mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts und der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge ab.
Typische Studieninhalte & Module
Ermöglicht wird eine fundierte Qualifikation durch interdisziplinäre Kenntnisse aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Recht. Im Fokus stehen folgende Schwerpunkte:
- Methoden der Hilfen zur Erziehung: Familienaktivierende Beratung, Einzelfall- und Gruppenarbeit sowie heilpädagogische Konzepte.
- Ursachenanalyse: Diagnostik psychologischer und soziologischer Hintergründe von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Familienrecht und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
- Sozialmanagement: Qualitätsmanagement, Dokumentation und Organisationslehre für pädagogische Einrichtungen.
Berufsperspektiven
Aufgrund des dualen Modells gelingt der Übergang in den Beruf meist nahtlos. Absolventen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in vielfältigen Praxisfeldern:
- Ambulante Hilfen: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaften.
- Stationäre und teilstationäre Einrichtungen: Wohngruppen, Kinderheime und Tagesgruppen.
- Behörden und Ämter: Allgemeiner Sozialdienst (ASD) im Jugendamt.
- Beratungs- und Spezialdienste: Erziehungsberatungsstellen, Adoptions- und Pflegekinderdienste.