Bachelor/Bakkalaureus · Berufsakademie/Duale Hochschule

Bachelor of Music: Instrumentales Haupfach außer Klavier

Instrumentalmusik📍 Wiesbaden🗓 Sommer- und WintersemesterEignungstest
Abschluss
Bachelor/Bakkalaureus
Regelstudienzeit
8 Semester
Zulassung
Eignungstest
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der Bachelorstudiengang „Instrumentales Hauptfach außer Klavier“ an der Wiesbadener Musikakademie bietet in Wiesbaden eine fundierte künstlerische und pädagogische Ausbildung. Durch die direkte Anbindung an die städtische Musik- und Kunstschule erwerben die Studierenden frühzeitig praktische Lehrerfahrungen. Das Studium bereitet zielgerichtet auf eine vielseitige Tätigkeit als Instrumentallehrkraft und freischaffende Musiklehrkraft vor.

InstrumentalpädagogikFachdidaktikMusiktheorieGehörbildungImprovisationPopularmusikMusikwissenschaftGruppenunterricht

Studieninhalte

Über den Studiengang

Wie verbindet man eine fundierte künstlerische Ausbildung an Instrumenten von Bläsern über Streicher bis hin zu Schlagwerk mit pädagogischer Eignung? An der Wiesbadener Musikakademie bereitet dieser grundständige Bachelor-Studiengang auf eine professionelle musikalische und musikpädagogische Laufbahn mit dem Fokus auf ein gewähltes Hauptinstrument (außer Klavier) vor. Die Ausbildung vereint solistische sowie ensemblebezogene Repertoirearbeit aus verschiedenen Stilepochen mit musiktheoretischen Grundlagen und kommunikativen Kompetenzen.

Studieninhalte & Module

Das Ausbildungsprofil setzt sich aus künstlerischen, theoretischen und praktisch-pädagogischen Schwerpunkten zusammen:

  • Instrumentales Hauptfach: Erarbeitung von Werken unterschiedlicher Stilepochen, Etüden, charakteristischen Orchesterstellen sowie Vomblattspiel (verfügbar für Holz- und Blechblasinstrumente, Streichinstrumente, Schlagzeug, Gitarre/E-Gitarre, Harfe, Akkordeon und Orgel).
  • Pflichtfach Klavier: Vermittlung von Grundkenntnissen am Klavier anhand leichterer Werke aus verschiedenen Epochen (entfällt für die Hauptfächer Akkordeon, Gitarre und E-Gitarre).
  • Musiktheorie & Gehörbildung: Harmonielehre, Allgemeine Musiklehre, Generalbassaussetzung, vierstimmiger Satz sowie schriftliche Hörerziehung (Intervalle, Skalen, Rhythmen, Akkorde und Diktate).
  • Pädagogisch-soziale Kompetenzen: Gruppeninteraktion, Ensembleleitung, Vermittlung elementarer Musikstücke sowie die Arbeit mit Kleingruppen.

Berufsperspektiven

Absolventinnen und Absolventen erwerben sowohl künstlerische Fertigkeiten am Hauptinstrument als auch pädagogische Qualifikationen für die Unterrichtspraxis. Die Ausbildung befähigt dazu, musikalische Vermittlungsarbeit in unterschiedlichen Kontexten auszuüben und künstlerisch tätig zu sein.

  • Instrumentalunterricht und Musikpädagogik im Einzel- oder Gruppenunterricht
  • Künstlerische Tätigkeit in Ensembles, Orchestern oder als Solist
  • Leitung und Anleitung von musikalischen Kleingruppen und Ensembles

Besonderheiten

  • Praxisbezogenes Aufnahmeverfahren: Bereits in der Eignungsprüfung wird neben dem instrumentalen Vortrag, der Musiktheorie und der Hörerziehung eine Gruppenleitungsprüfung (z. B. Bodypercussion, Singübungen) durchgeführt, um soziale und kommunikative Kompetenzen zu prüfen.
  • Sonderregelungen für Pflichtfächer: Für Studierende mit den Hauptfächern Akkordeon, Gitarre und E-Gitarre ist keine Pflichtfachprüfung im Fach Klavier vorgesehen.
  • Zugang ohne Abitur möglich: Die nachzuweisende Hochschulzugangsberechtigung kann in Ausnahmefällen durch eine künstlerisch oder pädagogisch herausragende Qualifikation ersetzt werden (Sprachniveau mindestens B1).

Zulassung & Voraussetzungen

Eignungstest

Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme zum Studium Instrumental- und Gesangspädagogik ist der Nachweis über eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann in Ausnahmefällen durch eine künstlerisch und/oder pädagogisch herausragende Qualifikation ersetzt werden. Für die Zulassung zum Studiengang werden fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Bestehen einer Prüfung im Haupt- und Pflichtfach, in den Fächern Harmonielehre / Allgemeine Musiklehre (schriftlich) und Hörerziehung (schriftlich). Zusätzlich findet eine Gruppenleitungsprüfung (Arbeit mit Kleingruppe) sowie ein persönliches Interview mit dem Bewerber statt.

Eine bestandene Aufnahmeprüfung beinhaltet nicht generell den Anspruch auf einen Studienplatz, da die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze begrenzt ist.

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