Überblick
Der binationale Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften deutsch-türkisch an der Universität zu Köln bietet eine fundierte juristische Ausbildung in zwei Rechtsordnungen. Das achtsemestrige Studium führt über Stationen in Köln sowie an der Altınbaş Universität in Istanbul zu einem internationalen Doppelabschluss. Es bereitet Studierende gezielt auf grenzüberschreitende juristische Tätigkeiten im deutschen und türkischen Rechtsraum vor.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der binationale Deutsch-Türkische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften bietet eine vierjährige, länderübergreifende Ausbildung in zwei Rechtssystemen an der Universität zu Köln sowie der Altınbaş Universität in Istanbul und schließt mit einem Doppelabschluss (Bachelor of Laws / hukuk lisans) ab. Jährlich nehmen bis zu 40 Studierende an dem achtsemestrigen Programm teil, die zur Hälfte in Köln und zur Hälfte in Istanbul zugelassen werden. Der Studiengang vermittelt fundierte Kenntnisse im deutschen und türkischen Recht und bereitet gezielt auf eine internationale juristische Karriere vor.
Studieninhalte & Module
Das Studium teilt sich in zwei Leseabschnitte von jeweils vier Semestern, in denen jeweils 120 Leistungspunkte erworben werden. In den ersten vier Semestern an der Universität zu Köln werden veranstaltungsrelevante Inhalte des deutschen Rechts sowie Grundlagen des türkischen Rechts gelehrt. Folgende Module stehen auf dem Studienplan:
- M1: Vertrag, Schuld, Vermögen und Haftung
- M2: Staat und Verwaltung
- M3: Allgemeine Strafbarkeit, Körperverletzungs- und Vermögensdelikte
- M4: Internationale Kollisionsfragen
- M5: Vertiefung deutsches Recht
- M6: Türkisches Recht
- M7: Wissenschaftliches Arbeiten
- M8: Juristische Technik und Berufsbefähigung
- M9: Grundlagen
- M10: Studium Integrale
- Studienabschnitt Istanbul: Türkisches Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht, Geschichte der Türkischen Republik, Sprache und Kommunikation sowie die Bachelorarbeit
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich durch ihr Fachwissen in zwei Rechtssystemen sowie ihre zweisprachige Kompetenz für anspruchsvolle Aufgaben in deutschen und türkischen Unternehmen oder Anwaltskanzleien. Sie besitzen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil bei grenzüberschreitenden Verhandlungen und der juristischen Vermittlung in komplexen Wirtschaftslagen. Im Anschluss bietet sich zudem die Möglichkeit eines weiterführenden Masterstudiums, wie etwa dem Deutsch-Türkischen Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.).
Besonderheiten
Um die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen, muss in den ersten beiden Semestern der Kurs „Türkische Rechtsterminologie für Fortgeschrittene“ mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ absolviert werden. Zudem ist eine Kombination mit dem Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste Prüfung über eine gesonderte Bewerbung möglich.
Zulassung & Voraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Türkischkenntnisse: http://www.zib.jura.uni-koeln.de/dtb.html
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester