Überblick
Dieser ergänzende Diplom-Studiengang richtet sich an Polizeivollzugsbeamte mit absolvierter Aufstiegsausbildung vor dem Jahr 2010. Er ermöglicht den Teilnehmenden das Erreichen der uneingeschränkten Laufbahnfähigkeit im entsprechenden Dienstverhältnis. Die Qualifizierung wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Güstrow durchgeführt.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Qualifizierte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte übernehmen nach dem Abschluss des Studiengangs „Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) Diplom (FH)“ uneingeschränkt anspruchsvolle Führungs- und Fachaufgaben im gehobenen Dienst. Das ergänzende Qualifizierungsangebot der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow richtet sich speziell an Kräfte mit einer vor dem Jahr 2010 absolvierten Aufstiegsausbildung. Durch den akademischen Diplomabschluss erlangen die Teilnehmenden die uneingeschränkte Laufbahnfähigkeit im entsprechenden Dienstverhältnis.
Typische Studieninhalte & Module
Inhaltlich stehen rechtswissenschaftliche Kerngebiete sowie polizeispezifische Führungswissenschaften im Mittelpunkt:
- Staats- und Verwaltungsrecht: Vertiefung im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im verfassungsrechtlichen Eingriffsrecht
- Strafrecht und Kriminalwissenschaften: Anwendung von Strafprozessrecht, Ermittlungsmethodik und Kriminalistik
- Einsatzlehre und Führung: Taktische Bewältigung von Polizeilagen, Führungslehre und Personalführung
- Bezugswissenschaften: Kriminologische, soziologische und psychologische Aspekte der Polizeiarbeit
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen sichern sich die rechtliche und fachliche Grundlage für die dauerhafte Wahrnehmung von höherwertigen Funktionen im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Der erfolgreiche Abschluss eröffnet nachhaltige Aufstiegschancen innerhalb der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, etwa als Dienstgruppenleiter, Ermittlungsführer in der Kriminalpolizei oder in spezialisierten Stabsfunktionen der Polizeipräsidien.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte, die den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 mit befriedigend oder besser bestanden haben sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester