Überblick
Der Magisterstudiengang für im Ausland graduierte Juristen an der Universität Augsburg bietet internationalen Rechtswissenschaftlern die optimale Möglichkeit, fundierte Kenntnisse im deutschen Rechtssystem zu erwerben. Neben der Vertiefung in europäischen und internationalen Rechtsfragen verfassen die Studierenden eine eigenständige wissenschaftliche Magisterarbeit. Das zweisemestrige Aufbaustudium in Augsburg ermöglicht zudem eine gezielte Vorbereitung auf die Anwaltszulassung in Deutschland.
Studieninhalte
Über den Studiengang
An der Schnittstelle zwischen ausländischen Rechtsordnungen und dem deutschen Rechtssystem bietet der weiterführende Magisterstudiengang für im Ausland graduierte Juristen an der Universität Augsburg eine vertiefende Qualifikation. Der zweisemestrige Vollzeit-Aufbaustudiengang führt zum Abschluss Magister legum (LL.M.) und richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines ausländischen Jurastudiums. Die Studierenden nehmen während ihrer Studienzeit direkt am regulären Studienbetrieb der deutschen Rechtswissenschaft teil.
Studieninhalte & Module
Das Studium lässt sich durch individuelle Schwerpunktsetzungen gestalten und umfasst folgende Kerninhalte:
- Grundzüge des deutschen Rechts: Vermittlung der wesentlichen Grundlagen der deutschen Rechtsordnung.
- Vertiefungsbereiche: Spezifische Erarbeitung ausgewählter Gebiete des deutschen, europäischen oder internationalen Rechts.
- Magisterarbeit: Schriftliche und wissenschaftliche Erörterung eines ausgewählten Rechtsproblems.
Berufsperspektiven
Die Berufschancen nach dem Abschluss hängen maßgeblich vom jeweiligen Herkunftsland der Absolventinnen und Absolventen ab. Das Studium bietet zudem die Option, sich auf die Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte vorzubereiten. Auf diesem Weg kann eine Rechtsanwaltszulassung in Deutschland angestrebt werden.
Besonderheiten
- Integrierte Vorbereitung: Bereits während des Aufbaustudiums besteht die Möglichkeit, sich gezielt auf die Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte vorzubereiten.
- Integration im Lehrbetrieb: Teilnahme am regulären Vorlesungs- und Studienbetrieb gemeinsam mit den deutschen Jurastudierenden.
- Flexibler Studienbeginn: Der zulassungsfreie Studiengang kann sowohl im Sommersemester (Bewerbungsschluss 15. Januar) als auch im Wintersemester (Bewerbungsschluss 15. Juli) aufgenommen werden.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Abschluss eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben (ein Motivationsschreiben und Lebenslauf),
- Ausgefüllter "Antrag auf Zulassung zum Studium",
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife,
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität
- Nachweis der für das Magisterstudium und die Magisterprüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (C1/DSH2/TestDaF 4-5) Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie oder beglaubigter Abschrift vorgelegen werden und, falls die Nachweise nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, auch in Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer (ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie).
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester