Überblick
An der Justus-Liebig-Universität Gießen bietet der Studiengang Magister Juris Internationalis eine fundierte juristische Ausbildung mit einem klaren Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen. Neben den zentralen Teilgebieten des deutschen Rechts stehen insbesondere das Europarecht, das Völkerrecht sowie vergleichende Rechtsanalysen im Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich an Studierende, die eine spezialisierte juristische Qualifikation für internationale Tätigkeitsfelder außerhalb des klassischen Richter- oder Anwaltsberufs anstreben.
Studieninhalte
Wie lässt sich ein juristisches Studium mit einer vertieften internationalen Ausrichtung und einem integrierten Auslandsjahr kombinieren?
Über den Studiengang
Der Studiengang „Magister/Magistra des Internationalen Rechts“ (Magister Juris Internationalis – MJI) an der Justus-Liebig-Universität Gießen ist ein rechtswissenschaftliches Studium mit Schwerpunktsetzung in den internationalen und europäischen Rechtsbeziehungen sowie der Rechtsvergleichung. Die vorgesehene Studienzeit umfasst neun Semester und beinhaltet ein verpflichtendes, einjähriges Auslandsstudium. Der Studiengang kann eigenständig, als Doppelstudium parallel zur Ersten Prüfung oder im Anschluss an ein klassisches Jurastudium absolviert werden.
Studieninhalte & Module
Das Studium deckt die wesentlichen Pflichtfächer des deutschen Rechts ab und kombiniert diese mit internationalen Elementen:
- Zivilrecht: Allgemeiner Teil des BGB, vertragliches und gesetzliches Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.
- Öffentliches Recht: Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht.
- Strafrecht: Strafrecht Besonderer Teil I und Besonderer Teil II.
- Grundlagen des Rechts: Leistungsnachweis in Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie.
- Zwischenprüfung: Umfasst acht Klausuren in den drei großen Teilgebieten des Rechts.
- Auslandsstudium & Fremdsprachen: Einjähriges Studium an einer ausländischen juristischen Fakultät sowie Sprachkurse (z. B. dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“).
- Übungen für Fortgeschrittene: Nachweis von zwei der drei Fortgeschrittenenübungen.
Berufsperspektiven
Der Abschluss führt nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst und ersetzt nicht die 2. Staatsprüfung. Absolventinnen und Absolventen werden somit nicht als „Volljurist/innen“ ausgebildet und können keine reglementierten Tätigkeiten als Richter/in, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ausüben. Wer diese Berufe anstrebt, muss zwingend den Studiengang Rechtswissenschaft mit Erster Prüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst absolvieren.
Besonderheiten
- Gießener Modell: Überschaubares Studium durch intensive Kleingruppenarbeit unter Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften).
- Starker Praxisbezug: Einbindung von Richtern, Rechtsanwälten und Verwaltungsjuristen in die Lehre sowie Praktikerseminare (u. a. im Arbeitsrecht, Umweltrecht und in der Kriminologie).
- Flexibilität: Nutzung als eigenständiges Studium, Doppelstudium oder Aufbaustudium.
- Zulassung: Studienbeginn im Wintersemester, ohne NC.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester