Überblick
Das Aufbaustudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht an der LMU München bietet Juristinnen und Juristen eine gezielte Qualifikation für grenzüberschreitende Rechtsfragen der globalen Wirtschaft. Das zweisemestrige Programm richtet sich vorrangig an Absolventen mit deutschem Staatsexamen und schließt mit dem akademischen Grad LL.M. Eur. ab. Studierende vertiefen hierbei ihr Wissen über die rechtlichen Spielregeln des europäischen Binnenmarktes und des internationalen Handels.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Das Aufbaustudium „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ an der LMU München bietet eine spezialisierte Weiterbildung, die nach zwei Semestern zur Verleihung des Titels „LL.M. (Eur.)“ führt. Der Studiengang wendet sich in erster Linie an Studentinnen und Studenten, die in Deutschland die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung abgelegt haben. Ein Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Studieninhalte & Module
Das Weiterbildungsprogramm fokussiert sich auf das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen im internationalen und europäischen Kontext:
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Rechtsrahmen der globalen Wirtschaft
Berufsperspektiven
Das Studium dient der gezielten juristischen Vertiefung für Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften. Es qualifiziert die Teilnehmer für anspruchsvolle Tätigkeiten im Bereich der globalen Wirtschaft, in denen fundierte Kenntnisse des internationalen und europäischen Wirtschaftsrechts erforderlich sind. Auch Personen mit einem ausländischen Abschluss können damit ihre Fachkompetenz im deutschen und internationalen Rechtsraum erweitern.
Besonderheiten
- Einstellung des Studiengangs: Der Studiengang wird zum Wintersemester 2026/27 eingestellt.
- Abschluss: Bei erfolgreichem Abschluss wird der spezifische Titel „LL.M. (Eur.)“ verliehen.
- Anforderungen an ausländische Bewerber: Personen mit ausländischem Studienabschluss benötigen für eine erfolgreiche Teilnahme sehr gute Deutschkenntnisse. Der Sprachnachweis (z. B. DSH 2, TestDaF Stufe 4 in allen Teilbereichen oder Goethe-Zertifikat C2) sowie ein Fristantrag bis zum 15. Juli beim Referat für Internationale Angelegenheiten sind erforderlich.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- o. 2. jur. Staatsexam. (mind.8,0 Pkte); Ausland: bestandendes berufsqualif. jurist. Stud. mit mind. "gut" oder ein an dt. Univ. erworbener Grad des Dr.jur.; alle Bewerber: Kenntn. der engl. oder franz. Spr. (Zeugnisse erforderlich - Befreiung von Bewerbern mit engl. oder franz. Muttersprache)
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester