Überblick
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ an der FH Münster kombiniert juristisches Fachwissen mit bautechnischen und betriebswirtschaftlichen Inhalten. Studierende qualifizieren sich für die rechtliche und organisatorische Begleitung von Bauprojekten über deren gesamten Entstehungs- und Nutzungsprozess hinweg. Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die Schnittstellenkompetenzen an der Grenze von Recht und Baupraxis erwerben möchten.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Die Schnittstelle zwischen Bautechnik, Betriebswirtschaft und Recht bildet das Fundament des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ (LL.M.) an der FH Münster. Fach- und Führungskräfte vertiefen hier ihre Expertise, um Bauprojekte von der ersten Planung über die Realisierung bis hin zur Umnutzung oder dem Rückbau rechtssicher und effizient zu begleiten. Durch die konsequente Ausrichtung auf den gesamten Lebenszyklus von Immobilien schließt das weiterführende Angebot des Fachbereichs Wirtschaftsrecht eine zentrale Lücke im modernen Projektmanagement.
Typische Studieninhalte & Module
Das interdisziplinäre Curriculum verknüpft juristische Spezialkenntnisse mit praxisnahen bautechnischen und ökonomischen Grundlagen:
- Öffentliches und Privates Baurecht: Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, VOB/B sowie BGB-Bauvertragsrecht.
- Vertragsgestaltung & Vergaberecht: Ausgestaltung komplexer Bauverträge, Partnering-Modelle und öffentliche Ausschreibungen.
- Projekt- und Risikomanagement: Claim- und Anti-Claim-Management, außergerichtliche Streitbeilegung und juristisches Controlling.
- Immobilienrecht im Lebenszyklus: Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht, Spezialfragen der Projektentwicklung sowie Facility Management.
- Bautechnische & Ökonomische Grundlagen: Verständnis für Bauabläufe, Schnittstellen von Gewerken und betriebswirtschaftliche Bewertung.
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für anspruchsvolle Führungs- und Schnittstellenpositionen an der Grenze von Recht und Baupraxis. Typische Einsatzfelder umfassen:
- Projektleitung und Vertragsmanagement in Baukonzernen, Projektentwicklungsgesellschaften und Wohnungsunternehmen.
- Tätigkeiten in Rechtsabteilungen von Unternehmen der Immobilien- und Baubranche sowie bei der öffentlichen Hand.
- Spezialisierte Beratung in Architektur- und Ingenieurbüros oder in juristischen Beratungsgesellschaften.
- Verantwortungsvolle Aufgaben im strategischen Asset-, Property- und Facility-Management.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 Leistungspunkten) auf den Gebieten des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Fachingenieurs oder Facility Managers, der Rechtswissenschaften (Jura), der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) oder einer verwandten Fachrichtung. Der Abschluss gemäß Absatz 1 kann bei einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten ausnahmsweise auch nachgewiesen werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulab-schluss. Außerdem können fehlende Leistungspunkte bis zum Beginn des dritten Fach-semesters durch Angleichungsmodule aus den Curricula bestehender Studiengänge der FH Münster oder aus Curricula von Studiengängen anderer Hochschulen nachge-wiesen werden
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester