Master · Universität

Rechtswissenschaft, trinationaler Master EUCOR Master

Rechtswissenschaft📍 Freiburg🗓 Sommer- und Wintersemester✓ Ohne NC
Abschluss
Master
Zulassung
✓ Ohne NC
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der trinationale Masterstudiengang Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg bot eine vertiefte juristische Ausbildung im Grenzdreieck von Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Das Studium entstand in Kooperation mit den Universitäten Basel sowie Straßburg und legte den Fokus auf grenzüberschreitende Rechtsvergleiche. Bitte beachten Sie, dass dieser Studiengang zum Wintersemester 2025/2026 aufgehoben wurde und keine Erstsemester mehr aufgenommen werden.

EuroparechtInternationales RechtRechtsvergleichungInternationales PrivatrechtWirtschaftsrechtVölkerrecht

Studieninhalte

Absolventen des weiterführenden Studiengangs Rechtswissenschaft erwerben den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.), wobei spezifische Praxistätigkeiten in den vorliegenden Hochschuldaten nicht näher ausgeführt werden.

Über den Studiengang

Der weiterführende Masterstudiengang „Rechtswissenschaft, trinationaler Master EUCOR Master“ wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angeboten und umfasst eine Regelstudienzeit von zwei Semestern. Die Unterrichtssprache ist Deutsch mit geforderten Sprachkenntnissen auf C1-Niveau. Der Studiengang wurde zum Wintersemester 2025/2026 aufgehoben, weshalb eine Neueinschreibung nicht mehr möglich ist.

Studieninhalte & Module

In den bereitgestellten Quelldaten der Universität sind keine konkreten Aufschlüsselungen der Lehrinhalte hinterlegt.

  • Kernmodule: Keine spezifischen Moduldaten in den amtlichen Informationen angegeben.

Berufsperspektiven

Konkrete Berufsfelder werden im bereitgestellten Profil der Hochschule nicht explizit genannt. Das Studium führt zu einem weiterführenden juristischen Abschluss als Master of Laws (LL.M.). Für bereits immatrikulierte Studierende ist der Abschluss des Studiums gemäß Studien- und Prüfungsordnung bis spätestens zum 30. September 2027 vorgesehen.

Besonderheiten

  • Studiengangsaufhebung: Der Studiengang wurde zum Wintersemester 2025/2026 eingestellt; eine Zulassung für Erstsemester oder höhere Semester ist ausgeschlossen.
  • Abschlussfrist: Für Studierende mit Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2025 gilt eine Frist zum Studienabschluss bis spätestens 30. September 2027.
  • Trinationaler Ausrichtung: Der Studiengang ist im Rahmen des EUCOR-Verbunds der Rechtswissenschaftlichen Fakultät konzipiert.

Zulassung & Voraussetzungen

✓ Ohne NC

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Zulassungsordnung

Bewerbung & Fristen

Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester

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