Überblick
Der Masterstudiengang Musiktherapie an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg verbindet künstlerische Praxis mit psychotherapeutischen und medizinischen Grundlagen. Studierende erlernen den gezielten Einsatz von Musik zur Prävention, Linderung und Heilung im klinischen sowie sozialen Kontext. Der Studiengang nimmt im dreijährigen Turnus jeweils zum Wintersemester neue Studierende auf.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Einzigartig ist der dreijährige Aufnahmeturnus des weiterführenden Masterstudiengangs Musiktherapie an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg, der künstlerische Praxis direkt mit psychotherapeutischen und medizinischen Grundlagen verknüpft. Studierende erlernen den gezielten Einsatz von Musik zur Prävention, Linderung und Heilung im klinischen sowie sozialen Kontext. Die enge Verzahnung von musikalischer Praxis, Wissenschaft und eigener Selbsterfahrung bereitet fundiert auf das eigenverantwortliche therapeutische Handeln vor.
Typische Studieninhalte & Module
Im Zentrum der Ausbildung stehen wissenschaftliche Theorie, praktische Anwendung und persönliche Entwicklung:
- Musiktherapeutische Methoden: Rezeptive und aktive Musiktherapie, therapeutische Improvisation und Behandlungsplanung
- Medizinische & Psychologische Grundlagen: Psychiatrie, Psychosomatik, Neurologie und Entwicklungspsychologie
- Künstlerische Praxis: Therapeutisches Instrumentenspiel, Vokalarbeit und Rezeption
- Supervision & Selbsterfahrung: Reflexion der Therapeutenrolle und Entwicklung der eigenen Therapeutenpersönlichkeit
- Klinische Praktika: Supervidierte Praxiseinsätze in medizinischen und sozialen Einrichtungen
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für vielfältige Handlungsfelder im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen:
- Klinische Einrichtungen: Akutkliniken und Fachzentren für Psychiatrie, Psychosomatik, Neurologie, Pädiatrie sowie Palliativmedizin
- Rehabilitations- und Pflegezentren: Einrichtungen der Altenhilfe, Soziotherapie und Behindertenhilfe
- Soziale & Pädagogische Institutionen: Frühförderstellen, Beratungsstellen und Einrichtungen der Jugendhilfe
- Freiberufliche Tätigkeit: Eigene musiktherapeutische Praxis oder ambulante freie Mitarbeit
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
abgeschlossenes Hochschulstudium in Musik, Medizin, Psychol., Musikwiss., Sozialpäd., Sonderpäd. u.a. Interaktionsber.; 3-jährige Berufsprax.; Selbsterfahrung; Therapieerfahrung; 150 Std. klini. Prakt.; Supervis.; Aufnahmeprüf.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester