Master · Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften

Recht für die öffentliche Verwaltung Master of Laws

Öffentliches Recht📍 Berlin🗓 Wintersemester✓ Ohne NC
Abschluss
Master
Zulassung
✓ Ohne NC
Studienbeginn
Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der Masterstudiengang Recht für die öffentliche Verwaltung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bildet juristische Fach- und Führungskräfte für den öffentlichen Sektor aus. In der Bundeshauptstadt erwerben die Studierenden spezialisiertes Wissen an der Schnittstelle von Rechts- und Verwaltungswissenschaften. Das Studium qualifiziert zielgerichtet für anspruchsvolle Aufgaben in der Rechtspraxis sowie den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst.

E-GovernmentJuristische RhetorikMediationRechtsanwendungPersonalmanagementEuroparechtVerwaltungskostenmanagementVollstreckungsrecht

Studieninhalte

Über den Studiengang

Absolventinnen und Absolventen übernehmen die gestaltende Rechtsarbeit in der öffentlichen Verwaltung sowohl in der Sachbearbeitung als auch in Führungsfunktionen. Als erster anwendungsorientierter Masterstudiengang seiner Art in Deutschland begegnet das Angebot an der HWR Berlin dem Fachkräftemangel an Rechtsspezialisten im öffentlichen Sektor. Das viersemestrige Vollzeitstudium (LL.M.) richtet sich an Personen mit einem Erstabschluss in Rechts- oder Verwaltungswissenschaften, wie etwa Bachelor- und Diplom-Verwaltungswirt/innen oder Jurist/innen.

Studieninhalte & Module

Das Masterstudium ist auf vier Semester angelegt (120 ECTS) und verbindet vertieftes juristisches Fachwissen mit praktischen Elementen. Zu den zentralen Bestandteilen des Studienaufbaus gehören:

  • Spezifisches juristisches Fachwissen: Ausrichtung auf Rechtsfragen und Gestaltungsprozesse der öffentlichen Verwaltung.
  • Zwölfwöchiges Praktikum (3. Semester): Ableistung in einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung, bei verwaltungsnahen Organisationen/Unternehmen oder in einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
  • Anwendungsorientierte Qualifikation: Vorbereitung auf komplexe Aufgaben unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Verwaltungsbehörde.

Berufsperspektiven

Absolventinnen und Absolventen bieten sich aufgrund des hohen Bedarfs an Rechtsexpertise in der Verwaltung sehr gute Einstiegschancen in einem zukunftssicheren Umfeld. Der Studiengang ermöglicht hervorragende Aufstiegsmöglichkeiten im gehobenen nicht-technischen Dienst. Zudem erfüllt der Masterabschluss die bildungstechnischen Voraussetzungen für den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst.

Besonderheiten

  • Studiengangskonzeption in Überarbeitung: Bewerbungen waren letztmalig zum Wintersemester 2025/26 möglich, da das Curriculum aktuell überarbeitet wird. Interessierte können sich über die Website der HWR Berlin für Benachrichtigungen zum neuen Profil eintragen.
  • Gebührenfreiheit: Für den Studiengang werden keine Studiengebühren erhoben, es ist lediglich der reguläre Semesterbeitrag zu zahlen.
  • Akkreditierung: Der Masterstudiengang ist akkreditiert und trägt das Siegel des Akkreditierungsrats.

Zulassung & Voraussetzungen

✓ Ohne NC

Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

Bachelor-Verwaltungswirte und -wirtinnen, an Diplom-Verwaltungswirte und -wirtinnen, an Juristen und Juristinnen sowie an alle Interessierte, die ein erfolgreiches Hochschulstudium aus dem Bereich der Rechts- und Verwaltungswissenschaften mit Anrechnung von mindestens 180 Credit Points gemäß ECTS absolviert haben.

Bewerbung & Fristen

Studienbeginn: nur Wintersemester

📅 Wintersemester

EU-Ausländer15.04.2025 – 15.05.2025

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