Überblick
Der Masterstudiengang Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen an der Technischen Hochschule Köln bereitet gezielt auf leitende Aufgaben im Finanzsektor sowie auf Karrieren in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung vor. Das viersemestrige Studium in Köln bietet unter anderem die Option, spätere Fachprüfungen wie das Wirtschaftsprüferexamen durch anrechenbare Leistungen zu verkürzen. Studierende vertiefen hierbei ihre Kompetenzen in finanzwirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Themenfeldern.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Als besonderes Merkmal bietet der viersemestrige Masterstudiengang „Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen“ (auch als „CFO-Master“ bekannt) an der TH Köln die Möglichkeit, das Wirtschaftsprüferexamen über eine Anerkennung nach § 13b Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zu verkürzen. Der Vollzeitstudiengang richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen in Steuerlehre, Rechnungswesen, Controlling oder Recht und vertieft deren Kompetenzen im Finanzbereich von Unternehmen. Je nach Ausrichtung schließen die Studierenden mit dem Master of Science (M.Sc.) oder dem Master of Laws (LL.M.) ab.
Studieninhalte & Module
Die Ausbildung wird von vier Fachgruppen getragen und vermittelt Kernkompetenzen in folgenden Bereichen:
- Betriebliche Steuerlehre und Steuern
- Wirtschaftsprüfung
- Externes Rechnungswesen
- Management und Controlling
- Investition und Finanzierung
- Unternehmensbewertung
- Wirtschaftsrecht
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für Führungspositionen im Finanzressort von Unternehmen (Chief Financial Officer / CFO) sowie für Aufgaben in der Unternehmens- und Sanierungsberatung oder der Insolvenzverwaltung. Das Studium richtet sich zudem explizit auf den Einstieg in die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung aus und bereitet auf die entsprechenden Berufsexamina vor. Das vermittelte Profil deckt damit sowohl die Anforderungen der Wirtschaftsprüfung als auch die moderner Finanzabteilungen ab.
Besonderheiten
Eine wesentliche Besonderheit ist die angestrebte Anerkennung von Studienleistungen nach § 13b Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Dadurch besteht für Absolventen die Option, das spätere Wirtschaftsprüferexamen in den Bereichen „Angewandte Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre“ sowie „Wirtschaftsrecht“ zu verkürzen (unter Vorbehalt der regelmäßigen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferkammer).
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Hochschulabschluss in Betriebswirtschaftslehre, Finance, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder in einem anderen einschlägigen Studiengang mit der Abschlussnote 2,3 oder besser.
Die Entscheidung über die Einschlägigkeit des Studiengangs trifft der Prüfungsausschuss.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester