Überblick
Der forschungsorientierte Masterstudiengang „Good Governance - Rechtsgestaltung“ an der Universität Rostock vermittelt vertiefte Kenntnisse in der staatlichen und privaten Rechtsetzung. Studierende in Rostock befassen sich intensiv mit den rechtspolitischen Herausforderungen moderner Rechtsbeziehungen auf nationaler sowie internationaler Ebene. Das einjährige Programm erweitert den juristischen Horizont und bereitet gezielt auf anspruchsvolle gestaltende Aufgaben in Politik, Verwaltung und Wirtschaft vor.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der einjährige Master-Studiengang (LL.M.) bereitet auf komplexe juristische Fragestellungen in der staatlichen Gesetzgebung, der privaten Rechtsgestaltung sowie im internationalen Recht vor. Er vermittelt grundlegende Methoden und Techniken für rechtsgestaltende Tätigkeiten und verbindet juristisches Können mit dem Verständnis für politische, soziale und wirtschaftliche Bezüge des Rechts. Das Studium bildet eine ideale Ergänzung zum Rostocker Bachelor „Good Governance - Wirtschaft, Gesellschaft, Recht“, richtet sich aber auch an Absolventen anderer juristischer Studiengänge sowie an bereits tätige Juristen.
Studieninhalte & Module
Das Studium ist auf zwei Semester ausgelegt und umfasst insgesamt 60 Leistungspunkte (LP). Im Wintersemester wählen Studierende zwei aus vier angebotenen Wahlpflichtseminaren aus, bevor im Sommersemester die Masterarbeit verfasst wird:
- Rechtsgestaltung im Öffentlichen Recht (Staat und Verwaltung)
- Rechtsgestaltung und Privatrecht (Bürgerliches und Unternehmensrecht)
- Rechtsgestaltung im Europa- und Völkerrecht
- Argumentationstheorie
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen werden auf rechtsgestaltende Aufgaben in allen Typen von Institutionen vorbereitet. Je nach individueller Schwerpunktsetzung eröffnen sich Perspektiven im höheren Verwaltungsdienst, in der Politikberatung, in Stiftungen und Verbänden. Weitere Tätigkeitsfelder liegen in der Wirtschaft, in Anwaltssozietäten, Unternehmensberatungen und internationalen Organisationen oder in einer anschließenden Promotion.
Besonderheiten
- Zulassungsfreier Studiengang: Es besteht keine Zulassungsbeschränkung; bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist eine direkte Einschreibung möglich.
- Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Benötigt wird ein juristischer Erstabschluss mit mindestens 240 LP (z. B. Bachelor oder Erste Juristische Prüfung) sowie der Nachweis bestimmter Mindest-LP in Öffentlichem Recht (36 LP), Privatrecht (36 LP), Strafrecht (15 LP) und einem Grundlagenfach (9 LP). Abweichungen können per Einzelfallprüfung bewertet werden.
- Studienbeginn: Die Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
- Sprachnachweis: Internationale Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) nachweisen.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester