Überblick
Der Masterstudiengang Architektur an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes vertieft Kenntnisse in den Bereichen der nachhaltigen Umgestaltung und Raumplanung. Die Studierenden befassen sich intensiv mit der Transformation bestehender Objekte sowie der gestalterischen Entwicklung des öffentlichen Raums. Der erfolgreiche Abschluss qualifiziert für anspruchsvolle Fachaufgaben und den höheren Dienst.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Als Führungskraft in Architekturbüros oder als Projektleitung im höheren öffentlichen Dienst gestalten Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Architektur an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htwsaar) zukunftsfähige Räume. Hierbei vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse in der nachhaltigen Transformation bestehender Bauwerke sowie der gestalterischen Entwicklung des öffentlichen Raums. Die Ausbildung vermittelt fundierte Kompetenzen, um komplexe städtebauliche und architektonische Herausforderungen im regionalen wie auch grenzüberschreitenden Kontext eigenständig zu lösen.
Typische Studieninhalte & Module
- Bauen im Bestand & Transformation: Strategien zur energetischen Sanierung, Erhaltung und Umnutzung vorhandener Gebäudestrukturen.
- Städtebau & Raumplanung: Konzepte zur Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Raums sowie moderner Quartiere.
- Nachhaltiges Entwerfen: Einsatz ressourcenschonender Baustoffe, zirkuläres Bauen und ökologische Gebäudeplanung.
- Planungspraxis & Projektmanagement: Vertiefung von Bau- und Planungsrecht, Projektsteuerung sowie Kosten- und Terminmanagement.
- Masterthesis: Selbstständige Bearbeitung einer anspruchsvollen architektonischen oder städtebaulichen Aufgabenstellung.
Berufsperspektiven
Der erfolgreiche Masterabschluss qualifiziert für die Eintragung in die Architektenkammer (Kammerfähigkeit) und eröffnet den Zugang zum höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung. Typische Einsatzfelder sind:
- Leitende Funktionen in nationalen und internationalen Architektur- und Stadtplanungsbüros
- Tätigkeiten in Baubehörden, Stadtplanungsämtern und Ministerien (höherer Dienst)
- Projektentwicklung und Immobilienmanagement bei Wohnungsbaugesellschaften oder Projektentwicklern
- Wissenschaftliche Mitarbeit und Forschung an Hochschulen und Instituten
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Nach Abschluss des Erststudiums ist bis spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters eine
zwölfwöchige praktische Tätigkeit nachzuweisen. Anerkannt werden Tätigkeiten in einem Architektenund/oder Planungsbüro, sowie in Behörden und Firmen mit Planungsabteilungen im Bauwesen, die von bauvorlageberechtigten Mitarbeitern geführt werden.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester