Master · Universität

Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung Master of Laws (LL.M.)

Baubetriebswirtschaft, Baumanagement📍 Marburg🗓 Wintersemester✓ Ohne NC
Abschluss
Master
Zulassung
✓ Ohne NC
Studienbeginn
Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“ an der Philipps-Universität Marburg richtet sich an Fachkräfte aus Juristerei, Architektur und Ingenieurwesen. Das Studium verknüpft tiefgehende rechtliche Spezialkenntnisse mit betriebswirtschaftlichen sowie praktischen Kompetenzen für den gesamten Lebenszyklus komplexer Bauprojekte. Absolventinnen und Absolventen werden gezielt darauf vorbereitet, Bauvorhaben von der ersten Entwicklungsphase bis zur außergerichtlichen Konfliktlösung rechtssicher zu begleiten.

Privates BaurechtArchitektenrechtProjektentwicklungStreitbeilegungBauprozessrechtNachtragsmanagementBaubetriebswirtschaftslehreÖffentliches Baurecht

Studieninhalte

Wie lassen sich komplexe Bauvorhaben und Projektentwicklungen von der ersten Planung über die Durchführung bis hin zur Streitbeilegung rechtlich und interdisziplinär erfolgreich betreuen?

Über den Studiengang

Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ an der Philipps-Universität Marburg vermittelt spezialisiertes Wissen für die bauberatende und baubegleitende Tätigkeit. Das Angebot richtet sich an Berufstätige wie Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Projektentwickler, Architekten sowie Bauingenieure und lässt sich neben einer Vollzeitbeschäftigung absolvieren. Durch die Verknüpfung juristischer, betriebswirtschaftlicher und bautechnischer Aspekte werden die Teilnehmenden befähigt, komplexe Bauprojekte – einschließlich des Anlagenbaus – ganzheitlich zu betreuen.

Studieninhalte & Module

Das Studium vermittelt vertieftes Wissen in den Bereichen, in denen das klassische Baurecht oft nicht ausreicht. Zu den zentralen Themenschwerpunkten gehören:

  • Rechtliche Grundlagen der Projektentwicklung: Vermittlung von Kenntnissen für die erfolgreiche Ent- und Abwicklung von Bauvorhaben.
  • Baubegleitung und Bauabwicklungen: Ganzheitliche Betreuung von Projekten unter Berücksichtigung unvermeidlicher Prozessstörungen (inkl. Anlagenbau).
  • Planung: Umfassende Berücksichtigung der für die Projektentwicklung relevanten Fachdisziplinen.
  • Nachträge: Rechtlicher und praktischer Umgang mit Änderungen und Störungen im Bauablauf.
  • Streitbeilegung: Methoden und Kompetenzen zur Beilegung von Konflikten bei Bauprojekten.

Berufsperspektiven

Der national und international anerkannte Abschluss Master of Laws (LL.M.) weist die Absolvierenden als ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Baurechts und der Baubegleitung aus. Durch das erworbene Spezialwissen und das tiefere Verständnis für die Denkweisen aller am Bau beteiligten Parteien können sich die Graduierten deutlich von Mitbewerbern absetzen. Die erlangte systemische Kompetenz eröffnet deutlich bessere Karriere- und Berufschancen in der Praxis.

Besonderheiten

Es handelt sich um den deutschlandweit ersten berufsbegleitenden Masterstudiengang im privaten Baurecht mit dem Abschluss LL.M. Der Studiengang beruht auf einer erfolgreichen Zusatzqualifikation und wird von maßgeblichen Institutionen der Branche (u. a. Deutscher Baugerichtstag e. V., ARGE Baurecht, Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.) unterstützt. Neben der Lehre durch renommierte Praktiker bietet der Studiengang durch wechselnde Studienorte eine Plattform zum fachübergreifenden Netzwerken.

Zulassung & Voraussetzungen

✓ Ohne NC

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Weiterbildungsmasterstudiengang ist

  1. der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms oder Bachelorstudienganges im Bereich Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Projektentwicklung (oder thematisch ähnlicher Studiengänge) oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Durch diesen Abschluss müssen 240 ECTS-Punkte erworben worden sein, und
  2. eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das juristische Referendariat mit einem eindeutigen Bezug zum Baurecht wird anerkannt.

Bewerbung & Fristen

Studienbeginn: nur Wintersemester

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