Überblick
Der Online-Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der FH Münster vermittelt fundierte theoretische sowie methodische Grundlagen für das professionelle Handeln im Sozialwesen. Durch ein flexibles Blended-Learning-Konzept werden akademische Inhalte mit praxisnahen Anwendungsfeldern wie Beratung, Inklusion und Sozialrecht verknüpft. Das Studium bereitet gezielt auf qualifizierte Tätigkeiten in unterschiedlichen sozialen Einrichtungen und Organisationen vor.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der akkreditierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (BASA-online) an der FH Münster verbindet zeitlich flexible Online-Lerneinheiten mit gezielten Präsenzphasen im Blended-Learning-Format. Studierende erwerben umfassendes Handlungswissen, um soziale Problemlagen fundiert zu analysieren und professionelle Lösungsansätze zu entwickeln. Die Struktur ermöglicht es, akademische Bildung optimal mit beruflicher Praxis oder familiären Verpflichtungen zu vereinbaren.
Typische Studieninhalte & Module
Verknüpft werden wissenschaftliche Grundlagen mit anwendungsorientierten Methoden der Sozialen Arbeit:
- Rechtliche Grundlagen: Sozialrecht, Familienrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht
- Theorie und Praxis: Konzepte der Beratung, Inklusion, Diversität und Sozialraumorientierung
- Bezugswissenschaften: Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Ethik
- Projekte und Methoden: Case Management, Krisenintervention und empirische Sozialforschung
Berufsperspektiven
Als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in arbeiten Absolvent*innen in Jugendämtern, Beratungsstellen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Weitere Einsatzfelder bieten die Suchthilfe, die Schulsozialarbeit sowie das klinische Sozialwesen. Darüber hinaus qualifiziert der Abschluss für koordinierende Aufgaben und Leitungsfunktionen bei kommunalen sowie freien Trägern der Wohlfahrtspflege.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation
einschlägige Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten bei einer halben Stelle, 27 Monaten bei einer dreiviertel Stelle
oder 18 Monaten bei einer vollen Stelle (Handlungsfeld übliche Arbeitszeit) bis zum Beginn des ersten Fachsemesters (Studienbeginn Sommersemester: 01. März; Studienbeginn Wintersemester: 01. September) zu erbringen. Die erforderliche Berufspraxis kann sich aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammen setzen. Jede Tätigkeit ist separat nachzuweisen
Einschlägige Berufstätigkeit im Sozialen Bereich (mind. 15 Wochenstunden) während des Studiums
Positives Ergebnis des Feststellungsverfahrens zur studiengangbezogenen besonderen Eignung (Anmeldefrist für Eignungsprüfung s. Internetseite Studiengang)
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester