Überblick
Der Bachelorstudiengang Lernbereich I (Sprachliche Grundbildung) an der Universität Münster bereitet angehende Lehrkräfte gezielt auf den Deutsch- und Sprachunterricht in der Grundschule vor. Im Fokus stehen fundierte Kenntnisse über Sprachstrukturen, Erstspracherwerb sowie die Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen. Am Standort Münster bildet das Fach ein zentrales Pflichtelement in der Lehrkräftebildung für die Primarstufe.
Studieninhalte
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Lernbereich I, Sprachliche Grundbildung" bereiten sich darauf vor, Grundschulkindern fundamentale sprachliche Fähigkeiten sowie Kompetenzen im Lesen und Schreiben zu vermitteln. Der grundständige Bachelorstudiengang an der Universität Münster legt dafür die fachwissenschaftlichen und didaktischen Grundlagen im Fach Germanistik. Das Studium ist verpflichtend mit dem Fach Bildungswissenschaften sowie weiteren Fächern für das Lehramt an Grundschulen zu kombinieren.
Studieninhalte & Module
Die akademische Ausbildung umfasst germanistische und pädagogische Fachbereiche sowie praktische Elemente:
- Germanistisches Institut: Vermittlung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Inhalte der sprachlichen Grundbildung.
- Bildungswissenschaften: Verpflichtendes Studium pädagogischer Grundkenntnisse für alle Lehramtsstudierenden unabhängig von der Fächerkombination.
- Praxisbezug: Absolvierung von Praxisphasen gemäß der Praktikumsordnung für das Lehramt.
Berufsperspektiven
Der Bachelorabschluss bildet das Fundament für den angestrebten Weg in den Schuldienst an Grundschulen. Auf das Bachelorstudium baut in der Regel ein Master of Education auf, der zum Vorbereitungsdienst und schließlich zum Beruf als Grundschullehrkraft führt. Zudem bietet die wissenschaftliche Ausbildung Grundlagen für Tätigkeiten im weiteren Bildungs- und Sprachförderbereich.
Besonderheiten
- Zulassungsbeschränkung: Das Fach ist zulassungsbeschränkt und ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich (Bewerbung für Erstsemester über DoSV der SfH).
- Erweiterungsstudium: Nach §77d HG NRW besteht die Möglichkeit, parallel zum Studium oder im Anschluss ein Erweiterungsstudium in weiteren Lehramtsfächern zu absolvieren.
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester