Überblick
An der Universität Münster bereitet der Bachelorstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen fundiert auf den Beruf als Geschichtslehrkraft vor. Als grundlegendes Pflichtfach lässt sich die historische Ausbildung flexibel mit einem weiteren Unterrichtsfach kombinieren. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen Epochen erwerben Studierende im westfälischen Münster essenzielle didaktische und pädagogische Kenntnisse.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Die Schnittstelle der Fachgebiete Geschichtswissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften bildet das Fundament für das Studium Geschichte (Bachelor LA HRSGe) an der Universität Münster. Das Studienfach gilt für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen als Pflichtfach und lässt sich dadurch mit jedem anderen Fach dieses Studiengangs frei kombinieren. Der Studienbeginn liegt im Wintersemester und der Studiengang ist zulassungsfrei.
Studieninhalte & Module
Die Ausbildung gliedert sich gemäß der geltenden Prüfungs- und Rahmenordnungen in folgende inhaltliche Bereiche:
- Historische Fachwissenschaft: Fachwissenschaftliche Lehre am Historischen Seminar sowie am Seminar für Alte Geschichte / Institut für Epigraphik.
- Geschichtsdidaktik: Vermittlung fachdidaktischer Kompetenzen durch das Institut für Didaktik der Geschichte.
- Bildungswissenschaften: Verpflichtender Studienbestandteil für alle Lehramtsstudierenden unabhängig von der gewählten Fächerkombination.
- Praxisphasen: Absolvierung von Praktika auf Grundlage der fachspezifischen Praktikumsordnung für das Lehramt.
Berufsperspektiven
Der grundständige Bachelorabschluss bildet den ersten Baustein für eine spätere Lehrbefähigung an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Sekundarstufe I). Zudem eröffnet der Abschluss die Möglichkeit, Qualifikationen über ein anschließendes oder begleitendes Erweiterungsstudium in weiteren Lehramtsfächern auszubauen.
Besonderheiten
Das Fach Geschichte ist im HRSGe-Lehramt ein zulassungsfreies Pflichtfach, das eine uneingeschränkte Kombinierbarkeit mit allen Fächern des Studiengangs erlaubt. Zudem ermöglicht das Hochschulgesetz NRW (§ 77d HG) ein Parallel- oder Erweiterungsstudium in weiteren Lehramtsfächern.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester