Programm

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

Anforderungen für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz rechtssicher in der Praxis umsetzen

Dauer
1 Tag
Format
Präsenz
Kosten
695 €

Beschreibung

1-Tag Fachseminar
Brandrisiken einschätzen – Maßnahmen ableiten – Gefährdungen vermeiden
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Der Gesetzgeber (§ 5 ArbSchG) fordert von jedem Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenzahl, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In diesem Kontext stellt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (GefB BS) ein wesentliches Instrument in Unternehmen dar, um Gefährdungen präventiv zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Für die Erstellung einer GefB BS wird eine besondere Fachkunde gefordert.
Pflicht zur Weiterbildung nach vfdb-Richtlinie
Nach den aktuellen vfdb-Richtlinien haben sich Brandschutzbeauftragte regelmäßig weiterzubilden. Darüber hinaus fordern die gesetzlichen Grundlagen (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Verkaufsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Vorschriften der Berufsgenossenschaften) aktuelle Konzepte für den Brand- und Arbeitsschutz.
Unsere Brandschutz-Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme im Brandschutz nach der aktuellen vfdb-Richtlinie anerkannt!
In unserem Fachseminar lernen Sie, die gesetzlichen Anforderungen für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz rechtssicher in die Praxis umzusetzen. Sie erhalten einen Überblick, wie Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Darüber hinaus wird die Vor...

Zielgruppe

  • Brandschutzbeauftragte, die bereits die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert haben und über Erfahrung in der betrieblichen Praxis verfügen
  • Leitung Brandschutz/Werkfeuerwehr
  • Brandschutzverantwortliche
  • Leitung Arbeitssicherheit
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte

Themen & Schlagworte

GefährdungsbeurteilungenOrganisatorischerBrandschutzBetriebssicherheitsverordnungBetrSichVGBGefB§5ArbSchGArbeitsschutzgesetzTechnischeRegelnfürArbeitsstättenASRVdS2009BeurteilungvonBrandgefährdungenA2.2MaßnahmengegenBrändeTRGS400Gefahrstoffen800BrandschutzmaßnahmenTRBS1111BaugesetzeVDSIWolfgangFriedl