Programm

Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Hüttentechnik (IHK)

Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Ausbildereignungsprüfung)Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. Mit dieser Weiterbildung eignen Sie sich das für Führungspositionen erforderliche Wissen an und sind zudem in der Lage, Mitarbeiter zu führen, Arbeitsabläufe zu organisieren und Ausbildungen durchzuführen.In unserem Lehrgang ?Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Hüttentechnik (IHK)? werden Sie gezielt auf diese Aufgaben und die IHK-Prüfung vorbereitet.

Format
Präsenz
Kosten
4.968 €

Beschreibung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

Handlungsbereich 'Technik'
  • Eisen- und Stahlmetallurgie oder
  • Umformtechnik/Oberflächenveredlung

Handlungsbereich 'Organisation'
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme

Handlungsbereich 'Führung und Personal'
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Integrierte Managementsysteme

Ausbildung der Ausbilder
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Lernziele

Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Hüttentechnik (IHK)

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation':

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,der den Fachrichtungen Hüttentechnik, Metall oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mind. 18 Monate einschlägige Berufspraxis oder
  • mind. 5 Jahre einschlägige Berufspraxis

Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen':
  • Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation' (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) und
  • zu den oben genannten Fällen zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gem. der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen des § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Fachrichtung Hüttentechnik haben.

Themen & Schlagworte

Geprüfte/-rIndustriemeister/-in-FachrichtungHüttentechnik(IHK)